Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz
EUTB® - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung im Kreis Mettmann
Die EUTB® unterstützt Sie bei allen Themen rund um die Teilhabe.
Das sind unsere Stärken
Wir sind ausgebildete Berater*innen, die selbst mit Behinderung leben oder Eltern von Kindern mit Behinderung sind. Wir arbeiten gleichberechtigt zusammen. Unser Fachwissen und unsere Erfahrungen verbinden uns. Kern unserer Beratung ist das Peer Counseling. Kurz gesagt: Betroffene beraten Betroffene.
Wir bieten Beratung ohne Barrieren – ganz nach Bedarf! Wir gehen achtsam mit den Ratsuchenden und mit uns selber um. Wir nehmen uns die Zeit, die die Ratsuchenden brauchen.
Elternselbsthilfe
Wenn Sie das Gespräch von Eltern zu Eltern suchen, zu Inklusion, zu Fragen im Umgang mit der Erkrankung oder Behinderung ihres Kindes oder zur allgemeinen Lebensplanung, sprechen Sie uns an. Wir sind selbst Eltern von Kindern mit unterschiedlichen Erkrankungen und kennen viele Nöte, Sorgen und Ängste aus eigener Erfahrung.
Auf der Website von VIBRA e.V. erfahren Sie mehr über das Angebot.
Team der EUTB