Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetz
Unabhängige Beratung zur selbst-bestimmten Teilhabe
EUTB® ist eine Abkürzung.
Der lange Name ist Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Die EUTB® hilft dabei, ein gutes Leben zu haben.
Bei der EUTB® bekommen sie Hilfe.
Die EUTB® hilft ihnen teilzuhaben und mitzubestimmen.
Das sind unsere Stärken
Elternselbsthilfe
Wollen sie von Eltern zu Eltern sprechen? Ihr Kind ist behindert? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir sind selbst Eltern von Kindern mit Behinderung.
Auf der Website von VIBRA erfahren Sie mehr über das Angebot.
Team der EUTB